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Nutzungsbedingung für Gutscheine vom Piratenrestaurant

1. Essens- Getränke- oder Wertgutscheine werden vom Piratenrestaurant bei Kauf oder Werbeaktionen ausgegeben.

2. Die Nutzung der Gutscheine unterliegen dem deutschem Recht.

3. Gutscheine vom Piratenrestaurant können nur im Piratenrestaurant Berlin eingelöst werden.

4. Der Gutschein kann bestimmten Beschränkungen und/oder Begrenzungen unterliegen, beispielsweise in Bezug auf die Benutzung des Gutscheins für bestimmte Produktgruppen, auch können zeitliche und/oder mengenmäßige Beschränkungen gelten. Solche Beschränkungen sind jeweils im Gutschein-Begleittext angegeben. Ist die von Ihnen verwendete Gutschein-Nummer nicht oder nicht mehr verwendbar, wird dieser nicht mehr eingelöst.

Gutscheine können nicht am Ausgabetag eingelöst werden.

5. Jeder Gutschein ist für einen Gast nur einmal gültig. Je Besuch kann nur ein Gutschein eingelöst werden. Ein Gutschein kann nicht gemeinsam mit einem anderen Sonderangebot, Vergünstigungen oder anderen Gutscheinen genutzt werden.

6. Jeder Nutzer muss volljährig und voll geschäftsfähig sein.

7. Mitarbeiter und Vertragspartner vom Piratenrestaurant, sowie diejenigen Personen, die unmittelbar an der Organisation oder der Ausgabe von Gutscheinen beteiligt sind, sind von der Nutzung ausgeschlossen. Das gilt auch für Angehörige dieser Personen.

8. Gutscheine und Vergünstigungen werden nicht bar ausbezahlt.

9. Im Falle einer Buchungsänderung verfällt der eingesetzte Gutschein, so dass der ursprüngliche Gesamtbetrag zu entrichten ist.

10. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Piratenrestaurant finden auch bei Einsatz eines Gutscheins Anwendung.

11. Ein Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen führt zur Unwirksamkeit des Gutscheins. Für diesen Fall behält sich das Piratenrestaurant das Recht vor, den zuvor gutgeschriebenen Gutschein-Betrag nachzufordern.

12. Der Gutschein gilt für die Leistung die auf dem Gutschein beschrieben sind, ein Tausch gegen ein anderes Produkt, Event oder einen anderen Veranstaltungstag ist nicht möglich. Entsprechend sind Gutscheine die für Kinder ausgestellt werden nur für Kinder gültig und umgekehrt.

13. Die Gutschein dürfen nicht veräußert werden, insbesondere ist es nicht gestattet, die Gutschein auf sogenannten Internet-Auktions-Plattformen zum Kauf anzubieten. In dieser Form erworbene Gutscheine verlieren ihre Gültigkeit und befreien das Piratenrestaurant von der Pflicht des Einlösens.

14. Pro Person & Tag ist nur ein Gutschein / Vergünstigung einlösbar, die Gutscheine sind nicht kombinierbar und gelten nicht für Sonderangebote. Die Gutscheine sind am Ausgabetag nicht einlösbar.

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