10 Fakten über Stiftungen in Deutschland
1. Bundesweit gibt es rund 21.300 rechtsfähige Stiftungen bürgerlichen Rechts mit einem Vermögen von ca. 100 Milliarden Euro. Allein 2015 sind 583 neue hinzugekommen.
2. Mit einem Anteil von 95 Prozent verfolgen nahezu alle Stiftungen in Deutschland – ausschließlich – gemeinnützige Zwecke; nicht wenige von ihnen seit Jahrhunderten.
3. Der Begriff der Stiftung ist gesetzlich nicht definiert. Neben der klassischen Rechtsform (1) existieren u.a. Stiftungs-GmbHs, Stiftungsvereine und Treuhandstiftungen.
4. Eine Stiftung ist ein Vermögen, das dauerhaft einem (zumeist gemeinnützigen) Zweck gewidmet ist. Das Vermögen wird nicht angeta stet: Nur die Zinserträge und zum Teil auch eingeworbene Spenden werden für die Stiftungsarbeit eingesetzt.
5. Wer eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts errichtet, trennt sich für immer von seinem Vermögen. Der Stifter kann die Stiftung nach der staatlichen Anerkennung nicht einfach wieder auflösen.
6. Eine Stiftung ist eine juristische Person und gehört sich selbst, nicht dem Stiftenden. Stiftungen haben keine Mitglieder.
7. Als einzige gemeinnützige Organisationsform werden rechtsfähige Stiftungen bürgerlichen Rechts von zwei staatlichen Behörden kontrolliert – dem Finanzamt und der Stiftungsaufsicht.
8. Eine gemeinnützige deutsche Stiftung ist kein Steuersparmodell. Das Gemeinwohl gewinnt immer mehr als der Staat weniger an Steuern einnimmt.
9. Stiften als eine Form des bürgerschaftlichen Engagements ist wie Spenden immer eine freiwillige Gabe über die gesetzliche Steuerpflicht hinaus.
10. Stiftungen ergänzen das Handeln des Staates, können es aber – auch quantitativ – nicht ersetzen. Stiftungen bereichern die Vielfalt der Gesellschaft, indem sie zusätzliche Impulse geben und unabhängig von Wählern oder Aktionären handeln können.
Daten vom Bundesverband Deutscher Stiftungen |
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